Wichtiger Hinweis zur Mitgliedschaft
Auszug aus der Satzung
Mitgliedschaft
Die Aufnahme in den Club erfolgt mit dem Tage der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages vorbehaltlich des Beschlusses der Vorstandes. Die Aufnahme wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.
Abmeldungen sind nur zum 30.06. oder 31.12, eines Jahres möglich. Der Austritt ist der Geschäftsstelle schriftlich, spätestens 6 Wochen vor einem der genannten Termine mitzuteilen.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen der Satzung und der von den Organen erlassenen Richtlinien am Clubleben teilzunehmen und die Einrichtungen des Clubs in Anspruch zu nehmen. Sie wirken bei der Wahl der Organe mit.
Alle Mitglieder sind an die Satzung und an die Beschlüsse der Organe gebunden. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu entrichten. Änderungen der persönlichen Daten sind der Geschäftsstelle mitzuteilen.
Haftung des Clubs
Der Club haftet seinen Mitgliedern gegenüber in seinem Wirkungsbereich für Sachschäden aller Art, bei grober Fahrlässigkeit seiner Beauftragten nur im Rahmen der über den Landessportbund Niedersachsen abgeschlossenen Sportunfall- und Haftpflichtversicherung. Der Club haftet nicht für Sachen, die dem Mitglied in den von ihnen benutzten Anlagen verloren gehen.
Auskünfte, Beratungen und Beschwerden
Alle Beauftragten des Clubs sind gehalten, den Mitgliedern Auskünfte zu geben und sie zu beraten. In Zweifelsfällen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.
Beschwerden aller Art sind über die Geschäftsstelle an den Vorstand zu richten. In der Geschäftsstelle liegt die Clubsatzung zur Einsicht aus.